Warum eine einheitliche Temporegelung Sinn macht
Es ist bestimmt schon fast 1,5 Jahre her, da sprachen mich Anwohner aus der Andechser Straße auf den kurzen 50 km/h Abschnitt an: Es stört die Anwohner, dass auf diesem kurzen Abschnitt teilweise nochmal richtig Gas gegeben wird. Nach 300 Meter muss man bei Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln aber schon gleich wieder abbremsen. Schon damals wunderte ich mich über die Regelung.
Anfrage 2021 blieb ohne Ergebnis
Bereits im Juni 2021 fragte meine Fraktionskollegin Christine Hirschberger in der Sitzung des Gemeinderates, ob die Zone 30 in der Andechser Straße nach Norden hin verlängert werden kann. Die Antwort damals lautete: Zunächst soll ein 'Smiley' zur Erfassung der Geschwindigkeiten in dieser Zone 50 aufgestellt werden. Bis heute ist die einzige Geschwindigkeitsmessung in der Andechser Straße in Erling auf Höhe des Kriegerdenkmals in der Zone 30 zu finden.
Nächster Anstoß: Antrag der Grünen Fraktion für "lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
Im August 2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Andechser Gemeinderat einen Antrag mit dem Inhalt, eine Initiative zu unterstützen, die zum Ziel hat dass Kommunen innerorts Tempo 30 anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Im Originaltext: "Die Gemeinde Andechs möge beschließen: Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume."
Womöglich war der Antrag zu weit gefasst, denn er fand zwar innerhalb der Bürgergruppe mehrheitlich Anklang, konnte sich aber mit 6: 9 Gegenstimmen im Gremium damals nicht durchsetzen.
Konkrete Situation im neuen Antrag
In unserem aktuellen Antrag geht es uns nun um eine konkrete Situation: So wurde uns in der Bauausschusssitzung im Februar die energetische Sanierung des Anwesens Andechser Str. 22 vorgestellt. Im Rahmen dieser Sanierung entsteht eine sehr unübersichtliche Ausfahrt mitten in der Kurve. Kurz überlegte ich: Ist an dieser Stelle nun Tempo 30 oder 50 vorgeschrieben? Und abgeleitet von der eigenen Verwirrung, stellten wir uns von der Bürgergruppe die Frage, ob ein einheitliches Tempo entlang der Andechser Straße nicht besser wäre, um die Unfallgefahr an dieser ungünstigen Zufahrtssituation zu verringern.
Recherche ergab: Beschluss des Bundesrates vom Juni 2021 regelt genau das Andechser Problem
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt unter
günstigen Umständen grundsätzlich 50 km/h gem. §3 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Einige Ausnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sind zwar vorhanden, allerdings dürfen sich diese
Anordnungen nicht auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen oder sonstige Vorfahrtsstraßen
erstrecken. Insoweit war eine Verbindung der beiden bereits angeordneten
Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 Zonen bisher nicht möglich.
In diesem Bundesratsbeschluss wurde die Problematik, wie der Tempowechsel in der Andechser Straße wie folgt geregelt:
Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses
eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur
Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.
In diesem Sinne ist es uns ein großes Anliegen den Verkehr in der Andechser Straße übersichtlicher zu regeln und wir hoffen auf eine breite Mehrheit beim nächsten Anlauf zu dieser sinnvollen Lösung.
PS: Auf mein Lieblingsgegenargument "es hält sich eh niemand an die Beschränkung" freue ich mich besonders: liebe Ratskollegen, wenn es eh wurscht is, können wir ja auch Tempo 30 drauf schreiben und uns ein paar häßliche Verkehrsschilder im ansonsten schönen Ortsbild sparen oder?
Michaela Eisenschmid
Michaela Eisenschmid - m.eisenschmid@buergergruppe-andechs.de